Personalvertretungsrecht

Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht soll die Beteiligung der Beschäftigten und Beamten des öffentlichen Dienstes an Maßnahmen und Entscheidungen des Arbeitgebers sicherstellen. Hierzu sind die Organe der Personalvertretung an Entscheidungen und Maßnahmen des Dienstherrn zu beteiligen.

Im Beamten- und Personalvertretungsrecht berate und vertrete ich Sie u.a. bei folgenden rechtlichen Fragen: 

  • Bildung und Zusammensetzung von Organen
  • Amtszeit, Geschäftsführung, Beschlussfassung des Personalrates
  • Freistellung von Personalratsmitgliedern
  • Mitbestimmung, Mitbestimmungsverfahren
  • Mitwirkung, Mitwirkungsverfahren
  • etc.